Immobilieneigentum
und Immobilienbesitz in PanamáEs
existieren
- tituliertes
Immobilieneigentum,
- Recht
zum Besitz
- und
staatlich konzessioniertes Besitzrecht auf Zeit.
1. Tituliertes
Immobilieneigentum
Alles
hat große Ähnlichkeit mit dem Titelwesen in den USA.
“Ähnlichkeit” bedeutet aber natürlich nicht
“Identität”.
Das
ausgefeilte System der Registrierung von Grundstückseigentum
schafft Transparenz an zentraler Stelle über alle neun Provinzen
des Landes hinweg. Der Erwerb von Immobilieneigentum in Panamá ist risikolos. Der Rechtsstandard ist beispiellos in Lateinamerika - und auch die USA sind nicht sicherer. Grundeigentum steht in Panamá unter dem
Schutz der Verfassung. Dieser Verfassungsschutz gilt unterschiedslos
für Staatsangehörige Panamás wie für Ausländer,
für natürliche wie für juristische Personen.
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 17 May 2009 )
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Kaufvertragsabwicklung in Panamá
Erste
Schritte:
Feststellung
und Prüfung des tatsächlichen Eigentümers der
Immobilie.
- Hierbei
geht es um Prüfung der sog. “Escritura”, den Titel. Die
Escritura bezeichnet den Eigentümer und beschreibt die
Immobilie.
- Ferner
geht es um die Zertifizierung im Registro Público,
vergleichbar mit einem Grundbuchamt. Dort ist ersichtlich, ob die
Immobilie in irgendeiner Form belastet ist.
Gelegentlich
sind diese Dokumente nicht verfügbar, dann hilft die Nummer des
Grundstückes (Finca) weiter, um an diese Dokumente
heranzukommen.
Der
Verkäufer sollte auch über Pläne hinsichtlich des
Grundstückes und aller Konstruktionen darauf verfügen.
Nicht immer existieren diese. Dann ist wenigstens zu prüfen, ob
dem neuen Eigentümer Nachteile drohen wegen ungenehmigter Bauten
(eher unwahrscheinlich in Panamá).
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Letzte Aktualisierung ( Sunday, 17 May 2009 )
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