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Wirtschaftswachstum 2008 betrug + 9,2%

Nun ist es offiziell.
Fast überall auf der Welt waren die Wachstumszahlen schon für das Jahr 2008 am Ende enttäuschend ausgefallen. Nicht so in Panamá:
Panamás Wirtschaft ist im Jahr 2008 um stolze 9,2% gewachsen gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Die Zahlen wurden bekanntgegeben von der staatlichen "Contraloría General de la República".

Das panamaische Bruttoinlandsprodukt, gemessen auf der Grundlage der Preise im Jahr 1996, umfaßte im Jahr 2008 die Summe von US-Dollar 18,5581 Milliarden. Und das bei ca. 3 Millionen Einwohnern!

Auch im "Krisenjahr 2009" wird allgemein ein Wachstum geschätzt von um die +5%. Das wird erreicht werden trotz Umsatzverlusten in der Zollfreizone in Colón, bei der internationalen Schiffahrt (Panamá unterhält die größte Handelsflotte der Welt), einem Rückgang bei den Umschlägen in Panamás großen Häfen an beiden Ozeanen und natürlich angesichts weniger Passagen durch den Kanal.

Nicht nur von seinen Nachbarn wird Panamá beneidet um seine Inlandskonjunktur.
 
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Neue Rechtslage seit 26. August 2008

VISA JUBILADO Y PENSIONADO

Eine Daueraufenthaltsgenehmigung die geknüpft ist an die Bedingung, daß die betreffende Person eine gesicherte Versorgungszusage eines Rentenversicherungsträgers, eines Staates, einer Lebensversicherung oder auch eines privaten Unternehmens erhält. Diese Versorgungszusage (also nicht nur einer staatlichen Institution, sondern auch eines Unternehmens) braucht nicht höher zu sein als der Gegenwert von mindestens

US-Dollar 1.000,00 im Monat.

Die Höhe der geforderten Versorgungszusage erhöht sich mit jedem Angehörgen um US-Dollar 100,00.


Der nachzuweisende Betrag verringert sich auf

  • US-Dollar 750,00

wenn der Nachweis erbracht wird, daß der Antragsteller auf dem Territorium Panamás

  • Eigentümer einer Immobilie ist im Wert von mindestens US-Dollar 100.000,00.

Kommen Angehörige dazu, ist an die Migración (Einwanderungsbehörde) pro Angehörigem eine Zusatzgebühr zu zahlen in Höhe von US-Dollar 250,00 bei der Beantragung dieser Aufenthaltsgenehmigung.

Ein unverheiratetes Kind kann den Status des “Angehörigen” haben über das Volljährigkeitsalter von 18 Jahren hinaus bis zu 25 Jahren mindestens - im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Ausbildung bis zu diesem Alter auch länger; das Ausbildungsverhältnis ist dann nachzuweisen.


Benötigt wird:

  1. Gesundheitszeugnis, bei Antragstellung nicht älter als 3 Monate - muß in Panamá selbst gemacht werden bei einem öffentlichen Gesundheitsamt oder einer insoweit anerkannten Klinik;

  2. Fotokopie des kompletten Reisepasses - also auch der leeren Seiten - notariell beglaubigt, sinnvollerweise in Panamá zu machen;

  3. vier brieftaschengroße Paßfotos, nicht älter als 6 Monate, sinnvollerweise in Panamá zu machen;

  4. polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland, bei Beantragung des Visums nicht älter als 3 Monate - beglaubigt entweder vom Konsulat Panamás oder mit Apostille versehen;

  5. Dokument eines staatlichen Rentenversicherungsträgers, einer internationalen Körperschaft oder eines privaten Unternehmens, das den Status des namentlich bezeichneten Pensionärs feststellt und bestätigt, in welcher Höhe er monatliche Rente bezieht (Minimum USD 1.000,00 oder dessen Gegenwert in einer anderen Währung.). Wird diese Bestätigung von einer privaten Gesellschaft erstellt, so ist seitens dieser Gesellschaft eine öffentliche Bestätigung beizufügen, daß sie aktiv am Geschäftsleben teilnimmt; außerdem ist der entsprechende Überweisungsträger der Rentenzahlung daran anzuheften oder die Quittung der Rentenauszahlung;

  6. soweit der Fall gegeben ist: Nachweis durch Urkunde des Registro Público, daß der Antragsteller Eigentümer einer Immobilie im Wert von mindestens US-Dollar 100.000,00 ist.

Die Aufenthaltsgenehmigung ist zunächst auf ein Jahr befristet. Wenn der Geldzugang aus der Versorgungszusage nach dem ersten Jahr nachgewiesen ist, gilt sie unbefristet. Demnach ist ein Bankkonto in Panamá einzurichten. Die Ausstattung des Kontos mit zusätzlichen Geldmitteln ist hilfreich.

Diese Form der Aufenthaltserlaubnis führt nicht zu der Möglichkeit, panamaischer Staatsbürger zu werden. Eher wohl kein Problem, weil dieses Ziel die wenigsten Pensionados verfolgen, denn im Zweifel führt das eher zu einer Kürzung der Versorgungsleistung.

Und eigentlich klar:
Man muß weitgehend gesund sein (nicht HIV-positiv), man darf also keine gemeingefährlichen Krankheiten einschleppen und braucht einen gültigen Paß des Heimatlandes.

Die Vorteile,

die mit dieser

Daueraufenthaltsgenehmigung

verknüpft sind:

  • 50% Rabatt auf die meisten Freizeitangebote, Kinobesuche und Besuche von Sportveranstaltungen;
  • 30% Rabatt bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Busse und Schiffe;
  • 25% Rabatt beim Buchen von Flügen mit der "Copa Airline", der panamesischen Fluglinie mit moderner Flotte;
  • 50% Rabatt beim Buchen von Hotelzimmern während der Woche bzw. 30% Rabatt an Wochenenden;
  • 25% Rabatt in bestimmten Restaurants;
  • 15% Rabatt in Fast Food-Restaurants;
  • 10% Rabatt beim Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten;
  • 20% Rabatt für Arztbesuche;
  • 15% Rabatt für Zahnarztleistungen;
  • 25% Rabatt auf Ihre Stromrechnung, wenn diese unter US-Dollar 50,00 liegt;
  • sowie 25% Rabatt auf Telefon- und Wasserrechnungen.


Zusätzlich kann man

  • seinen Haushalt steuerfrei ins Land bringen (bis zu einem Zeitwert des Mitgebrachten von US-Dollar 10.000,00 pro Person, allerdings keine Erhöhung dieses Wertes durch Familienangehörige) und

  • alle zwei Jahre ein neues Auto für den Privatgebrauch zollfrei importieren.

  • Auch zahlt man in Panamá keine Einkommensteuer auf im Ausland bezogenes Einkommen - das Land freut sich, wenn dort lebende Ausländer Geld ins Land bringen und bestraft sie nicht noch dafür.

Letzte Aktualisierung ( Friday, 15 May 2009 )
 
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