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Wirtschaftswachstum 2008 betrug + 9,2%

Nun ist es offiziell.
Fast überall auf der Welt waren die Wachstumszahlen schon für das Jahr 2008 am Ende enttäuschend ausgefallen. Nicht so in Panamá:
Panamás Wirtschaft ist im Jahr 2008 um stolze 9,2% gewachsen gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Die Zahlen wurden bekanntgegeben von der staatlichen "Contraloría General de la República".

Das panamaische Bruttoinlandsprodukt, gemessen auf der Grundlage der Preise im Jahr 1996, umfaßte im Jahr 2008 die Summe von US-Dollar 18,5581 Milliarden. Und das bei ca. 3 Millionen Einwohnern!

Auch im "Krisenjahr 2009" wird allgemein ein Wachstum geschätzt von um die +5%. Das wird erreicht werden trotz Umsatzverlusten in der Zollfreizone in Colón, bei der internationalen Schiffahrt (Panamá unterhält die größte Handelsflotte der Welt), einem Rückgang bei den Umschlägen in Panamás großen Häfen an beiden Ozeanen und natürlich angesichts weniger Passagen durch den Kanal.

Nicht nur von seinen Nachbarn wird Panamá beneidet um seine Inlandskonjunktur.
 
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Tschüß, alte Heimat

Auswandern - aber richtig

Die Deutschen ergreifen die Flucht: Die Bundesrepublik Deutschland erlebt derzeit die größte Auswandererwelle ihrer Geschichte. Im Jahr 2005 haben rund 160.000 Deutsche ins Ausland übergesiedelt. Das ergaben Berechnungen des “Manager Magazins” auf Basis von Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Die Zahl der Emigranten liegt damit um 60% über den Werten Anfang der 90er Jahre.

Da die Statistik nur jene Personen erfaßt, die sich ordnungsgemäß in Deutschland abmelden, dürften die tatsächlichen Auswandererzahlen Expertenschätzungen zufolge bei 250.000 Deutschen jährlich liegen.

Deutschland befinde sich in einer "migratorisch suizidalen Situation", warnt Migrationsforscher Klaus Bade deshalb jetzt. Übersetzt heißt das: Es gelingt Deutschland nicht mehr, jungen und fähigen Menschen hierzulande eine Perspektive zu geben. "Wir bluten aus", sagt Bade.

Wichtig jedoch:

Beim auswandern können viele Fehler gemacht werden.

Das muß aber nicht sein.

Vorsicht in Deutschland bei
  • fortbestehender Unternehmensbeteiligung

und

  • beim Erbrecht
Mit der Aufgabe des Familienwohnsitzes in Deutschland endet die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht. Also alles erledigt? Kann die neue Heimat ab dem Tag der Auswanderung in Ruhe genossen werden, fernab von deutschen Problemstellungen?


Im Februar 2003 stellte das "Manager-Magazin" einen exemplarischen Fall vor wie folgt:

"Bürger auf der Flucht - vor einem Staat, dessen Steuer-Häscher keinen Winkel des Privatlebens aussparen; vor einem Fiskus, der ungebremst dabei ist, das Land mit einem nahezu lückenlosen Kontrollsystem zu überziehen; vor einer Obrigkeit, die jede Hemmung verloren hat, die Steuerzahler auszuplündern.
Wer privat fürs Alter vorsorgen muß, hatte bisher schon Probleme, sein Gespartes vor Geldentwertung und dem konfiskatorischen Zugriff des Finanzamts zu schützen. Nun aber, mit ihren Plänen, die Gewinne aus dem Verkauf von Mietimmobilien und Wertpapieren abzuschöpfen, dreht die Regierung erst richtig auf.
Es ist ungefähr zwölf Jahre her, dass Manfred Martens (Anm.: Name geändert) den Schritt vollzog, über den viele Steuerzahler jetzt verschärft nachdenken: Der Unternehmer verkaufte seine Firma, transferierte das Vermögen auf eine Züricher Bank und zog in die Schweiz. Mit der deutschen Finanzbürokratie, so viel stand für ihn fest, würde er künftig nichts mehr zu tun haben.
Da hatte Martens geirrt. Nach seinem Wegzug verfing sich der Pensionär heillos im Netz von Finanzbeamten und Fahndern.
Zunächst entdeckten Steuerpolizisten bei der Durchsuchung von Martens' ehemaliger Bank, dass der Pensionär zu einer Zeit, als er längst weggezogen war, Anleihen im Wert von 7500 Euro gekauft hatte. Anschließend machten die Beamten ein Haus in den bayerischen Alpen ausfindig, das Martens weiterhin gehörte. Das Chalet hatte der Ex-Unternehmer zwar den Kindern überlassen, bei Besuchen in Deutschland aber selbst bewohnt. Ein schwerer Fehler, denn für die Beamten war er mit der Nutzung der Immobilie hier zu Lande weiter steuerpflichtig.
Nach diesen Zufallsfunden lief die Steuermaschine zu Hochform auf.
Anhand des Wertpapiergeschäfts rechnete das Finanzamt das Vermögen des heute 70-Jährigen hoch. Einfach so. Eine halbe Million Euro soll Martens im Depot haben, befand der Fiskus. Die Zinsen auf diese Summe muss er nun nachversteuern - und zwar für zehn Jahre. Macht inklusive Zinsen und Strafzinsen rund eine halbe Million, den Wert des angeblichen Vermögens. Martens wird wohl nie zahlen - in der Schweiz ist er vor den Nachstellungen des deutschen Fiskus sicher."

Der Fall würde sich nicht anders darstellen, wenn Martens statt in die Schweiz nach Panamá ausgewandert wäre. Hier in Panamá ist er sogar noch weit sicherer vor Nachstellungen des deutschen Fiskus als in der Schweiz.

Besonders zu beachten bei einer Auswanderung:

Jeder, der nach der Auswanderung gleichwohl in Deutschland noch eine Wohnung nutzt, muß in Deutschland weiter sein gesamtes Einkommen versteuern, auch wenn er es vollständig im Ausland erwirtschaftet.

  • Demnach dürfen keine Mietverträge laufengelassen werden.
  • Immobilieneigentum in Deutschland sollte evtl. vorab im Wege einer vorweggenommenen Erbschaft auf Nachkommen übertragen worden sein, verkauft (evtl. an die eigene anonyme Auslandsgesellschaft) oder zumindest dauerhaft und nachprüfbar vermietet sein;
  • selbst die berühmte "zurückgelassene Zahnbürste" könnte fatale Folgen nach sich ziehen.

Das deutsche Außensteuerrecht bestimmt darüberhinaus in seinem § 6 zugunsten des Fiskus, daß

  • jeder, der in Deutschland mehr als einen Anteil von 1% an einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder Aktiengesellschaft) hält und auswandert, in diesem Moment so gestellt wird, als hätte er diesen Anteil an dem Tag der Auswanderung verkauft.
    • Der fiktiv ermittelte Erlös ist zu versteuern, auch wenn keinerlei Geld geflossen ist, und die Person des Auswanderers ihre Beteiligung nach wie vor nachweisbar hält.
    • Die Steuer muß selbst dann gezahlt werden, wenn der Anteil zwar am Stichtag unter 1% liegt, innerhalb einer Zeitspanne von 5 Jahren vor der Auswanderung aber einmal über 1% gelegen hatte.

Die Auswanderung darf also erst erfolgen, wenn die Beteiligung verkauft worden ist (zu beachten ist hier eine Entscheidung des EuGH vom März 2004, demgemäß entsprechende Vollstreckungshandlungen einstweilen auszusetzen sind im Falle von Auswanderungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes / EWR; diese Entscheidung ist demnach nicht anwendbar bei einer Auswanderung aus dem Raum des EWR).

Erbschaftsteuer läßt sich durch Auswanderung nicht umgehen.

Die zivilisierte Staaten in der Welt kennen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im allgemeinen nur zwei Anknüpfungspunkte:

  • den im Lande ansässigen Erblasser oder Schenker (unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht des Erblassers/Schenkers);
  • das Inlandsvermögen (beschränkte Erbschaftsteuerpflicht).

Wenn es ums Geld geht, ist der deutsche Fiskus unzivilisiert.

Ein Wegzug des Erblassers aus Deutschland bleibt erbschaftsteuerlich ohne jegliche Wirkung, wenn nicht der Erbe ebenfalls aus Deutschland auswandert (unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht des Erben), denn die Erbschaftsteuerpflicht knüpft nicht nur, wie international üblich, an die Person des Erblassers an, sondern auch an die Person des Erben. Die Auswanderung auch des potentiellen Erben wird in der Regel kaum durchführbar sein wegen beruflicher Gründe, schulische Bindungen der Kinder, etc. Dieses Hindernis der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht des Erben ist für eine erbschaftsteuerliche Gestaltung vor allem dann besonders störend, wenn der Haupterbe auch der vorgesehene Nachfolger in einem deutschen Unternehmen ist, der bei Wegzug des Seniors vor Ort im Unternehmen bleiben soll. Und sollte auch der Erbe auswanderungswillig sein, wenigstens für eine Übergangszeit.

Eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht erfaßt in typisch deutscher Gründlichkeit Erblasser / Schenker auf der einen Seite, sowie Erben / Beschenkten auf der anderen Seite bis zu fünf Jahren nach Wegzug als unbeschränkt Erbschaftsteuerpflichtige, wenn sie noch deutsche Staatsangehörige sind. Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nämlich nicht durch lediglich vorübergehende Wohnsitzverlegungen umgangen werden können. Und noch ein Bonbon für Beamte: Die erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gilt für öffentliche Bedienstete und ihre Angehörigen über die Fünfjahresfrist nach Wegzug hinaus nicht nur fünf Jahre nach der Auswanderung, sondern "auf ewig".
Nach der Auswanderung droht mithin nicht nur die deutsche Erbschaftbesteuerung weiter, es muß aufgepaßt werden, daß nicht Erbschaftsteuern zu zahlen sind sowohl in Deutschland als auch noch in der neuen Heimat des Erblassers.

Das allerdings kann in Panamá nicht passieren, denn hier gibt es keine Erbschaftsteuer.

Wir haben Verständnis, wenn jemand von den deutschen Verhältnissen die "Nase voll" hat und nur noch weg will.
Gleichwohl - seine Sinne sollte man immer beisammen haben.


Hektik kann teuer werden


Nehmen Sie deshalb rechtzeitig vor einer Auswanderung mit uns Kontakt auf. Gerade hier in Panamá stehen uns zahlreiche Instrumente zur Verfügung, all die vorbeschriebenen negativen Folgen zu vermeiden oder doch deutlich zu mindern - selbst wenn Sie in ein anderes Land als Panamá auswandern wollen ...

... was wir allerdings kaum verstehen könnten.

Letzte Aktualisierung ( Friday, 05 September 2008 )
 
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