Neues Daueraufenthaltsrecht seit 26. August 2008
INVERSIONISTA DE MACRO-EMPRESA Notwendig
ist eine Investition in einen gesetzlich zugelassenen Gewerbebetrieb in
Panamá, der nicht panamaischen Staatsbürgern vorbehalten ist. Die
Investitionssumme muß vorhandenes Eigenkapital des Investors sein und
aus dem Ausland stammen. Das ist nachzuweisen.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt USD 160.000,00
Jeder
Berechtigte eines derartigen Visums muß dann, wenn er
Familienangehörige mitbringt, für jeden Familienangehörigen zusätzlich
USD 2.000,00 investieren.
Solange man die Investition nicht
zurückzieht und das Gewerbe korrekt betreibt, besteht die
Aufenthaltsberechtigung - also ggf. dauernd. Das zunächst ausgestellte
Visum für zwei Jahre wird konkret nach diesen zwei Jahren in eine
Daueraufenthaltsgenehmigung umgewandelt.
In dem Gewerbebetrieb sind zwingend zumindest 5 panamaische
Staatsangehörige dauerhaft anzustellen. Es müssen Vollzeitbeschäftigte
sein, die zumindest den regional unterschiedlich festgesetzten
Mindestlohn erhalten. Die jeweilige Beschäftigung ist detailliert im
Arbeitsvertrag anzugeben. Die Angestellten sind sozial abzusichern über
die staatliche CSS.
Alle Sachverhalte sind der
Einwanderungsbehörde durch entsprechende offizielle Dokumente
detailliert zu belegen. Dazu gehört auch ein Geschäftsplan. Alle
Dokumente bedürfen der notariellen Beglaubigung in Panamá.
Zwecks
Umwandlung des Aufenthaltsrechtes in ein Daueraufenthaltsrecht nach
zwei Jahre ist nicht zuletzt zu belegen, daß alle sozialen Bestimmungen
eingehalten worden sind und insbesondere der Steuerzahlungspflicht
immer nachgekommen worden war.
Wie bei
jeder Daueraufenthaltsgenehmigung ist immer ein aktuelles polizeiliches
Führungszeugnis vorzulegen, ausgestattet mit Apostille oder ersatzweise
einem Legalisierungsstempel der Botschaft Panamás aus dem Land, aus dem
das Zeugnis stammt.
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