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Wirtschaftswachstum 2008 betrug + 9,2%

Nun ist es offiziell.
Fast überall auf der Welt waren die Wachstumszahlen schon für das Jahr 2008 am Ende enttäuschend ausgefallen. Nicht so in Panamá:
Panamás Wirtschaft ist im Jahr 2008 um stolze 9,2% gewachsen gemessen am Bruttoinlandsprodukt. Die Zahlen wurden bekanntgegeben von der staatlichen "Contraloría General de la República".

Das panamaische Bruttoinlandsprodukt, gemessen auf der Grundlage der Preise im Jahr 1996, umfaßte im Jahr 2008 die Summe von US-Dollar 18,5581 Milliarden. Und das bei ca. 3 Millionen Einwohnern!

Auch im "Krisenjahr 2009" wird allgemein ein Wachstum geschätzt von um die +5%. Das wird erreicht werden trotz Umsatzverlusten in der Zollfreizone in Colón, bei der internationalen Schiffahrt (Panamá unterhält die größte Handelsflotte der Welt), einem Rückgang bei den Umschlägen in Panamás großen Häfen an beiden Ozeanen und natürlich angesichts weniger Passagen durch den Kanal.

Nicht nur von seinen Nachbarn wird Panamá beneidet um seine Inlandskonjunktur.
 
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Visum für Gewerbe PDF Drucken E-Mail
Neues Daueraufenthaltsrecht seit 26. August 2008

INVERSIONISTA DE MACRO-EMPRESA


Notwendig ist eine Investition in einen gesetzlich zugelassenen Gewerbebetrieb in Panamá, der nicht panamaischen Staatsbürgern vorbehalten ist. Die Investitionssumme muß vorhandenes Eigenkapital des Investors sein und aus dem Ausland stammen. Das ist nachzuweisen.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt USD 160.000,00

Jeder Berechtigte eines derartigen Visums muß dann, wenn er Familienangehörige mitbringt, für jeden Familienangehörigen zusätzlich USD 2.000,00 investieren.

Solange man die Investition nicht zurückzieht und das Gewerbe korrekt betreibt, besteht die Aufenthaltsberechtigung - also ggf. dauernd. Das zunächst ausgestellte Visum für zwei Jahre wird konkret nach diesen zwei Jahren in eine Daueraufenthaltsgenehmigung umgewandelt.

In dem Gewerbebetrieb sind zwingend zumindest 5 panamaische Staatsangehörige dauerhaft anzustellen. Es müssen Vollzeitbeschäftigte sein, die zumindest den regional unterschiedlich festgesetzten Mindestlohn erhalten. Die jeweilige Beschäftigung ist detailliert im Arbeitsvertrag anzugeben. Die Angestellten sind sozial abzusichern über die staatliche CSS.

Alle Sachverhalte sind der Einwanderungsbehörde durch entsprechende offizielle Dokumente detailliert zu belegen. Dazu gehört auch ein Geschäftsplan. Alle Dokumente bedürfen der notariellen Beglaubigung in Panamá.

Zwecks Umwandlung des Aufenthaltsrechtes in ein Daueraufenthaltsrecht nach zwei Jahre ist nicht zuletzt zu belegen, daß alle sozialen Bestimmungen eingehalten worden sind und insbesondere der Steuerzahlungspflicht immer nachgekommen worden war.

Wie bei jeder Daueraufenthaltsgenehmigung ist immer ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen, ausgestattet mit Apostille oder ersatzweise einem Legalisierungsstempel der Botschaft Panamás aus dem Land, aus dem das Zeugnis stammt.

 
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